Um die Fangauswertung für Besatzmaßnahmen zu erleichtern, werden die Gewässerstrecke 1 und die Gewässerstrecke 3 künftig in folgende Teilabschnitte unterteilt. Weitere Infos im Anhang.
Das Angeln im abgesperrten Bereich vor der Staumauer bzw. vor dem Kraftwerk vom Boot aus ist strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Entzug der Angelerlaubnis!